Ganzglasgeländer mit SG-Verklebung
Geländersystem ohne sichtbare mechanische Halter
Weniger ist mehr – dieser Grundsatz gilt häufig in der
Architektur. Doch gelingt es in der Praxis nicht immer, diesen
Gedanken auch baulich umzusetzen. So kommen sogenannte
Ganzglaskonstruktionen in der Regel nicht ohne optisch störende
mechanische Halter und Verbindungsmittel aus. Bei konventionellen
Ganzglasgeländern verhält es sich mit dem Halteprofil und dem
Handlauf oft ähnlich. Als puristische Alternative bietet die Firma
Glas Trösch das Ganzglasgeländer Flat, das aus Verbundsicherheitsglas besteht, und so ohne
sichtbare mechanische Halter und Handlaufprofile auskommt.
Stattdessen wird die Glaskante sichtbar belassen, was zu dem
schlichten und eleganten Erscheinungsbild beiträgt.
Gallerie
Die Lagerung der Verglasung erfolgt über eine SG-Verklebung auf dem Trägerprofil, wodurch ein flächenbündiges Erscheinungsbild erreicht wird. Der Blick auf die Verklebung wird durch eine keramische, vollflächig deckende Farbbedruckung verwehrt, die farblich abgestimmt bis zur Unterkante der Scheibe ausgeführt wird. Um vor fremden Blicken zu schützen, kann auch die Verglasung oberhalb der Lagerung durchsichthemmend ausgebildet werden.
Das Geländersystem ist für eine Seitenmontage optimiert und als statisch geprüftes Komplettsystem erhältlich. Die Flächenbündigkeit, also die Anordnung angrenzender Glaselemente zueinander, wird durch den speziellen Befestigungsmechanismus ermöglicht, welcher auch eine großzügige Kompensation von Rohbautoleranzen zulässt. Die Länge der Geländerverglasung ist nahezu unbegrenzt; die Auskragung der Verglasung oberhalb der Verklebung beträgt max. 1500 mm. Sofern aus der baulichen Situation heraus erforderlich, kann die untere Glaskante bis zu 500 mm unterhalb der Verklebung verlängert werden. Die minimale Glasbreite beträgt 640 mm. Die Ausführung erfolgt nach kundenspezifischen Anforderungen.
Das Geländersystem ist absturzsicher nach DIN und SIA Normen und Richtlinien wie SIGaB. Für die nationale Anwendung in Deutschland liegt eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z -70.5-260 vor.
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