Feuerbeschau
Die Feuerbeschau (auch: Gefahrenverhütungsschau) ist eine behördlich angeordnete, sicherheitstechnische Überprüfung von Gebäuden und Anlagen zur Feststellung von Brandgefahren und zur Erhöhung des vorbeugenden Brandschutzes. Sie wird in der Regel von der zuständigen Gemeinde oder Stadt durchgeführt und erfolgt unter Mitwirkung der Feuerwehr, insbesondere der örtlichen Brandschutzdienststellen. Rechtsgrundlage bildet in vielen Bundesländern die jeweilige Feuerbeschauverordnung (FBV), die Ablauf, Umfang und Zuständigkeiten regelt.
Ziel der Feuerbeschau ist es, bestehende oder potenzielle Brand- und Explosionsgefahren frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu veranlassen. Es wird geprüft, ob bauliche, technische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen vorhanden und wirksam sind. Kontrolliert werden unter anderem Flucht- und Rettungswege, Brandmelde- und Löschanlagen, die Lagerung brennbarer Stoffe, die Zugänglichkeit für die Feuerwehr sowie die Einhaltung einschlägiger Vorschriften wie z. B. der Landesbauordnung oder Sonderbauvorschriften.
Gemäß der jeweiligen FBV kann die Feuerbeschau regelmäßig oder anlassbezogen erfolgen, etwa nach baulichen Änderungen, Nutzungsänderungen oder sicherheitsrelevanten Vorfällen. Die Ergebnisse werden dokumentiert; etwaige Mängel sind zu beseitigen und können von der zuständigen Behörde mit Fristsetzung angeordnet werden.
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