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Feuerbeschau

Die Feuerbeschau (auch: Gefahrenverhütungsschau) ist eine behördlich angeordnete, sicherheitstechnische Überprüfung von Gebäuden und Anlagen zur Feststellung von Brandgefahren und zur Erhöhung des vorbeugenden Brandschutzes. Sie wird in der Regel von der zuständigen Gemeinde oder Stadt durchgeführt und erfolgt unter Mitwirkung der Feuerwehr, insbesondere der örtlichen Brandschutzdienststellen. Rechtsgrundlage bildet in vielen Bundesländern die jeweilige Feuerbeschauverordnung (FBV), die Ablauf, Umfang und Zuständigkeiten regelt.

Ziel der Feuerbeschau ist es, bestehende oder potenzielle Brand- und Explosionsgefahren frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu veranlassen. Es wird geprüft, ob bauliche, technische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen vorhanden und wirksam sind. Kontrolliert werden unter anderem Flucht- und Rettungswege, Brandmelde- und Löschanlagen, die Lagerung brennbarer Stoffe, die Zugänglichkeit für die Feuerwehr sowie die Einhaltung einschlägiger Vorschriften wie z. B. der Landesbauordnung oder Sonderbauvorschriften.

Gemäß der jeweiligen FBV kann die Feuerbeschau regelmäßig oder anlassbezogen erfolgen, etwa nach baulichen Änderungen, Nutzungsänderungen oder sicherheitsrelevanten Vorfällen. Die Ergebnisse werden dokumentiert; etwaige Mängel sind zu beseitigen und können von der zuständigen Behörde mit Fristsetzung angeordnet werden.

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Fachwissen zum Thema

Zeitliche Entwicklung der Schadenshöhe bei einem Brand ohne Brandmeldeanlage und mit Brandmeldeanlage.

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Brandmeldeanlagen

Aufgaben von Brandmeldeanlagen (BMA)

Wieso nehmen Brandmeldeanlagen eine zentrale Stellung im anlagentechnischen Brandschutz ein, in welchen Fällen sind sie sinnvoll bzw. gefordert?

Rettungswege im strengen Sinn sind Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie der Feuerwehr, über die die Bergung (= Fremdrettung) von z.B. verletzten Personen und Tieren sowie die Brandbekämpfung (Löscharbeiten) möglich sind (siehe § 14 MBO).

Rettungswege im strengen Sinn sind Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie der Feuerwehr, über die die Bergung (= Fremdrettung) von z.B. verletzten Personen und Tieren sowie die Brandbekämpfung (Löscharbeiten) möglich sind (siehe § 14 MBO).

Flucht-/​Rettungswege

Definition Flucht- und Rettungswege

Allgemein werden in den Bauordnungen die beiden Begriffe unter dem Rettungsweg zusammengefasst. In Sonderbauverordnungen gibt es dagegen Unterschiede.

Warnung vor einem Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphären auftreten können.

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Grundlagen

Explosionsgefährdete Bereiche

Unter dem Aspekt des Brandschutzes sind für explosionsgefährdete Bereiche, kurz Ex-Bereiche genannt, besondere Schutzmaßnahmen zu treffen.

Darstellung der baulichen Anlage: Objektplan des Gebäudes

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