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Rutschhemmung

Rutschhemmung definiert die Grip-Eigenschaft von Bodenbelägen und ist somit relevant, um die Gefahr des Ausrutschens bei der Nutzung einzuschätzen bzw. zu minimieren. Die Rutschhemmung wird nach DIN EN 16165: Bestimmung der Rutschhemmung von Fußböden - Ermittlungsverfahren fünf Anforderungsgruppen zugeordnet, von R 9 (niedrige Rutschhemmung nötig) bis 13 (höchste Rutschhemmung nötig). So lassen sich je nach Nutzung und Neigung der Flächen mehr oder weniger profilierte Beläge auswählen. Als Faustregel gilt: Je rauer und profilierter eine Oberfläche ist, desto geringer ist die Gefahr auszurutschen.

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Fachwissen zum Thema

In öffentlichen und gewerblichen Räumen müssen Fußböden an ihrer Oberfläche rutschhemmend sein.

In öffentlichen und gewerblichen Räumen müssen Fußböden an ihrer Oberfläche rutschhemmend sein.

Anforderungen

Rutschhemmung und Trittsicherheit

Für ein gefahrloses Begehen von Bodenbelägen ist die Rutsch- und Trittsicherheit von ausschlaggebender Bedeutung.

Fliesen in Schwimmbädern müssen trittsicher sein, deshalb sorgt eine profilierte Oberfläche für die sichere Fußsohlenhaftung

Fliesen in Schwimmbädern müssen trittsicher sein, deshalb sorgt eine profilierte Oberfläche für die sichere Fußsohlenhaftung

Einsatzbereiche

Schwimmbäder

Fliesen und Platten, die im Barfußbereich eines Schwimmbades verlegt werden, besitzen spezielle Oberflächen. Sie müssen...

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