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Redundante Übertragungsgeräte

Unter redundanten Übertragungsgeräten versteht man Zusatzgeräte zu Einbruchmeldeanlagen, die Gefahrenmeldungen (Einbruch) oder Systemmeldungen (scharf/unscharf) an eine ständig besetzte Stelle weiterleiten (z.B. Notrufzentrale).
Üblicherweise wird für die Übermittlung solcher Meldungen ein drahtgebundener Fernmeldeanschluss benutzt. Die Meldungen werden von der Einbruchmeldeanlage an ein automatisches Wähl und Ansagegerät (AWUG) übergeben. Dieses übernimmt dann den Verbindungsaufbau, sowie die Übertragung der entsprechenden Meldungen.
Redundanz bedeutet in diesem Zusammenhang die Bereitstellung eines weiteren Übertragungsweges für die Übermittlung der Gefahrenmeldungen.

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