Redundante Übertragungsgeräte
Unter redundanten Übertragungsgeräten versteht man Zusatzgeräte
zu Einbruchmeldeanlagen, die Gefahrenmeldungen (Einbruch) oder
Systemmeldungen (scharf/unscharf) an eine ständig besetzte Stelle
weiterleiten (z.B. Notrufzentrale).
Üblicherweise wird für die Übermittlung solcher Meldungen ein
drahtgebundener Fernmeldeanschluss benutzt. Die Meldungen werden
von der Einbruchmeldeanlage an ein automatisches Wähl und
Ansagegerät (AWUG) übergeben. Dieses übernimmt dann den
Verbindungsaufbau, sowie die Übertragung der entsprechenden
Meldungen.
Redundanz bedeutet in diesem Zusammenhang die Bereitstellung eines
weiteren Übertragungsweges für die Übermittlung der
Gefahrenmeldungen.