R-Wert
Die rutschhemmenden Eigenschaften von Bodenbelägen in
Arbeitsräumen und -bereichen werden nach DIN 51130 Prüfung von
Bodenbelägen - Bestimmung der rutschhemmenden
Eigenschaft - Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit
Rutschgefahr, Begehungsverfahren - Schiefe Ebene mit dem
sogenannten R-Wert beschrieben. Je höher der Wert, desto
rutschhemmender ist der Bodenbelag.
Bei der Prüfung zur Feststellung der Rutschsicherheit
bzw. Trittsicherheit
der Beläge wird ein fabrikneues Belagsmuster auf ein Prüfgestell
gelegt und mit einer bestimmten Menge eines speziellen Motoröls
bestrichen. Zwei Prüfpersonen begehen den Belag unabhängig
voneinander mit normierten Arbeitsschuhen, wobei der Neigungswinkel
nach und nach angehoben wird. Wenn die Prüfpersonen sich unsicher
fühlen oder ausrutschen, wird der entsprechende Neigungswinkel
ermittelt und damit der R-Wert des Belages festgelegt. Der
Bodenbelag erhält ein entsprechendes Prüfzertifikat.
Bewertungsgruppen:
- R 9 (6° - 10°): Z.B. Innenbodenbeläge in allgemeinen, öffentlichen Bereichen (Büro)
- R 10 (> 10° - 19°): Öffentliche Toiletten
- R 11 (> 19° - 27°): Ladeneingänge und Treppen außen sowie in Küchen für Gemeinschaftsverpflegung, z.B. in Wohnheimen oder Kindertagesstätten
- R 12 (> 27° - 35°): Krankenhausküchen und in Küchen, in denen mehr als 100 Gedecke täglich produziert werden
- R 13 (> 35°): Bodenbeläge in Schlachthöfen
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