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R-Wert

Die rutschhemmenden Eigenschaften von Bodenbelägen in Arbeitsräumen und -bereichen werden nach DIN 51130 Prüfung von Bodenbelägen - Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft - Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr, Begehungsverfahren - Schiefe Ebene mit dem sogenannten R-Wert beschrieben. Je höher der Wert, desto rutschhemmender ist der Bodenbelag.

Bei der Prüfung zur Feststellung der Rutschsicherheit bzw. Trittsicherheit der Beläge wird ein fabrikneues Belagsmuster auf ein Prüfgestell gelegt und mit einer bestimmten Menge eines speziellen Motoröls bestrichen. Zwei Prüfpersonen begehen den Belag unabhängig voneinander mit normierten Arbeitsschuhen, wobei der Neigungswinkel nach und nach angehoben wird. Wenn die Prüfpersonen sich unsicher fühlen oder ausrutschen, wird der entsprechende Neigungswinkel ermittelt und damit der R-Wert des Belages festgelegt. Der Bodenbelag erhält ein entsprechendes Prüfzertifikat.

Bewertungsgruppen:

  • R 9 (6° - 10°): Z.B. Innenbodenbeläge in allgemeinen, öffentlichen Bereichen (Büro)
  • R 10 (> 10° - 19°): Öffentliche Toiletten
  • R 11 (> 19° - 27°): Ladeneingänge und Treppen außen sowie in Küchen für Gemeinschaftsverpflegung, z.B. in Wohnheimen oder Kindertagesstätten
  • R 12 (> 27° - 35°): Krankenhausküchen und in Küchen, in denen mehr als 100 Gedecke täglich produziert werden
  • R 13 (> 35°): Bodenbeläge in Schlachthöfen
Beim Prüfverfahren wird von vielen Seiten bemängelt, dass die Messung vor Ort und eine weitere Überprüfung nach einer gewissen Nutzungsdauer bzw. bei Sanierungen nicht möglich ist.

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