Regenwassereinleitung
Über die Kanalisationen gelangt eine Vielzahl von Stoffen unterschiedlicher Herkunft (Haushalte, Gewerbe, Straßenabfluss) in die Gewässer. Über Regenwassereinleitungen und Überläufe von Mischsystemen kann Abwasser auch unbehandelt in Gewässer gelangen. Um dies zu verhindern, sind in einigen Bundesländern Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben nicht erlaubt.
In Berlin beispielsweise ist die Einleitung von Regenwasser bei Bauvorhaben im Einzugsbereich der Mischkanalisation seit Juli 2021 verboten. Festgelegt wurde diese Vorgabe von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt im Hinweisblatt zur Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin (BReWa-BE). Von Grundstücken darf nur noch so viel Niederschlagswasser in die Kanalisation oder Gewässer eingeleitet werden, wie es im „natürlichen“, heißt in unbebautem und unversiegeltem Zustand, abfließen würde.
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