Rauchabschnitt
Die Bildung von Rauchabschnitten in Gebäuden ist erforderlich,
um die Ausbreitung von Rauch im Gebäude zu verhindern und die
Personenrettung ausreichend lange zu ermöglichen (Schutzziel). Sie
werden durch Rauchschutz-Abschlüsse (z.B. Türen gemäß DIN 18095
Türen; Rauchschutztüren
unterteilt, die den Rauchdurchtritt für eine bestimmte Zeit
verhindern sollen. Die Rauchabschnitte dürfen nicht länger als 30 m
sein (Stichflure max. 15 m).
Gallerie
Fachwissen zum Thema
Baunetz Wissen Brandschutz sponsored by:
Telenot Electronic GmbH, Aalen
www.telenot.com