_Brandschutz
Rauchabschnitt
Die Bildung von Rauchabschnitten in Gebäuden ist erforderlich,
um die Ausbreitung von Rauch im Gebäude zu verhindern und die
Personenrettung ausreichend lange zu ermöglichen (Schutzziel). Sie
werden durch Rauchschutz-Abschlüsse (z.B. Türen gemäß DIN 18095
Türen; Rauchschutztüren
unterteilt, die den Rauchdurchtritt für eine bestimmte Zeit
verhindern sollen. Die Rauchabschnitte dürfen nicht länger als 30 m
sein (Stichflure max. 15 m).
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Fachwissen zum Thema
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