_Nachhaltig Bauen
Referenzgebäude
Der nach EnEV
maximal zulässige Primärenergiebedarf
für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung wird mit
Hilfe eines Referenzgebäudes ermittelt. Es ist in Geometrie,
Gebäudenutzfläche und Ausrichtung identisch zum nachzuweisenden
Gebäude. Allerdings werden für die Berechnung festgelegte
Referenzwerte angenommen, beispielsweise für die
Nutzungsrandbedingungen, die Anlagentechnik oder die
Gebäudedichtheit.
Die EnEV 2009 führte das Referenzgebäudeverfahren, das mit der EnEV
2007 schon für Nichtwohngebäude vorgegeben wurde (§4), auch für
Wohngebäude ein (§3).
Fachwissen zum Thema
Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Mauerwerk sponsored by:
Wienerberger | Kontakt 0511 / 610 70-0 | www.wienerberger.de
Wienerberger | Kontakt 0511 / 610 70-0 | www.wienerberger.de