_Sicherheitstechnik
Rückhaltewirkung
Mit der Rückhaltewirkung wird angestrebt, dass niemand eintreten kann, wenn jemand einen gesicherten Raum verlässt. Auch dann nicht, wenn die austretende Person die Tür nicht verschließt. Schleusen weisen eine (mehr oder weniger wirksame) Rückhaltewirkung auf; eine normale Tür nicht, auch wenn sie mit einer Zutrittskontroll- Anlage ausgerüstet ist.