_Beschläge
Riegel
Die Bezeichnung Riegel kommt bei Beschlägen in mehrfacher Bedeutung vor.
Ein Riegel kann u.a. die Beizeichnung für folgende Bauteile sein:
- Bestandteil eines Schlosses: Der Vierkantbolzen, der mit dem Schlüssel bewegt wird, in das Schließblech an der Zarge eingreift und den Flügel versperrt.
- Eigenständiges Verschlusselement: Der Riegel, der früher an einfachen Holztüren und Fenstern von innen aufgeschraubt wurde und den Flügel verschloss.
- Als Sonderform: z.B. als Treibriegel, Grendel oder Basquille, zum Verschließen von Toren, Standflügeln, Schiebetüren, Oberlichtern.
Aus diesem Basismodell eines Riegels haben sich, je nach Einbausituation und Verschließaufgabe, eine Reihe von Sonderformen entwickelt, z.B.:
- Türstangenriegel mit verlängerter Riegelstange (bis 1 m), er wird auf die Schlosskante des Türblatt geschraubt und versperrt sie durch Riegeleingriff am Boden oder im oberen Türstock.
- Grendelriegel, diese Bezeichnung ist üblich für den Beschlag an Drehtoren, der den Standflügels in den Stellungen „Zu“ bzw. „Offen“ fixiert.
- Treibriegel, das sind weiterentwickelte Türstangenriegel mit einer Hebelübersetzung am Betätigungsgriff, sie wirken an Standflügel von Türen nach oben und unten.
- Basquille-Verschluss, ein von Basquille im 18. Jahrhundert entwickelter Riegel, der einem Einsteckschloss ähnlich in den Stulp von Standflügeln oder Schiebetürelementen eingelassen ist.
- Hebe-Riegel für Balkontüren, damit wurden früher Balkontüren erst über ein Hebelgestänge aus eine Raststellung hochgehoben und konnten dann als Drehtür bewegt werden.
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