Richtwert I
Richtwert I (RW I - Vorsorgerichtwert) beschreibt die
Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der bei einer
Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch dann
keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, wenn ein
Mensch diesem Stoff lebenslang ausgesetzt ist. Eine Überschreitung
ist allerdings mit einer über das übliche Maß hinausgehenden,
unerwünschten Belastung verbunden. Aus Gründen der Vorsorge sollte
auch im Konzentrationsbereich zwischen Richtwert I und II gehandelt
werden, sei es durch technische und bauliche Maßnahmen am Gebäude
(handeln muss in diesem Fall der Gebäudebetreiber) oder durch
verändertes Nutzerverhalten. RW I kann als Zielwert bei der
Sanierung dienen.
Auf den Webseiten des Umweltbundesamtes werden Richt- und Leitwerte
für die Innenraumluft bereitgestellt und regelmäßig aktualisiert
(siehe Surftipps).
Quelle: Umweltbundesamt