Rutschhemmung
Rutschhemmung definiert die Grip-Eigenschaft von Bodenbelägen und ist somit relevant, um die Gefahr des Ausrutschens bei der Nutzung einzuschätzen bzw. zu minimieren. Die Rutschhemmung wird nach DIN EN 16165: Bestimmung der Rutschhemmung von Fußböden - Ermittlungsverfahren fünf Anforderungsgruppen zugeordnet, von R 9 (niedrige Rutschhemmung nötig) bis 13 (höchste Rutschhemmung nötig). So lassen sich je nach Nutzung und Neigung der Flächen mehr oder weniger profilierte Beläge auswählen. Als Faustregel gilt: Je rauer und profilierter eine Oberfläche ist, desto geringer ist die Gefahr auszurutschen.
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