REACh
Die EU-Chemikalienverordnung REACh (Registration, Evaluation,
Authorisation and Restriction of Chemicals – Registrierung,
Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) richtet
sich an Hersteller und Inverkehrbringer von Chemikalien sowie an
die beruflichen Verwender. Mit der Verordnung soll eine europaweite
Vereinheitlichung bezüglich chemischer Stoffe erreicht werden.
Das REACh-System sieht vor, dass Unternehmen einen chemischen Stoff
in einer zentralen Datenbank registrieren müssen, wenn sie diesen
Stoff in Mengen ab einer Tonne pro Jahr herstellen oder in die EU
einführen wollen. Bei der Registrierung ist ein
technisches Dossier vorzulegen, das Daten über den Stoff
und Informationen über die Risikomanagementmaßnahmen enthält.