Allgemein werden in den Bauordnungen die beiden Begriffe unter dem Rettungsweg zusammengefasst. In Sonderbauverordnungen gibt es dagegen Unterschiede.
Kennzeichnung von Rettungswegen
Im Brandfall bieten sie Orientierung zum kürzesten Fluchtweg: Sicherheitszeichen müssen deutlich erkennbar, dauerhaft angebracht und häufig zusätzlich beleuchtet sein.
Dimensionierung von Flucht- und Rettungswegen
Sie sind in ihrer Länge beschränkt. Sie sollten so breit sein, dass sie den Erfordernissen aufgrund der körperlichen Konstitution der Nutzer gerecht werden.
Dimensionierung von Flucht- und Rettungswegen bei Sonderbauten
Je nach Art und Nutzung können kürzere Flucht- und Rettungswege erforderlich sein oder längere zugelassen werden: Eine Zusammenfassung der wichtigsten Maße.
Notwendige Flure
Eine Verbindung zu einem sicheren Ort im Brandfall ist erforderlich, wenn ein bauaufsichtlicher Rettungsweg aus einem Raum oder einer Nutzungseinheit nicht direkt ins Freie oder in einen Treppenraum führt.
Treppen und Treppenräume
Als notwendig gelten Treppen oder Treppenräume, wenn bauaufsichtliche Rettungswege über sie geführt werden.
Anleiterbare Fenster
Der zweite bauaufsichtliche Rettungsweg kann über eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr (Hubrettungsfahrzeug, Leiter) erreichbare Stelle einer Nutzungseinheit führen.
Zugänge, Zu- und Durchfahrten zu Grundstücken
In welchen Fällen sind Zufahrten für die Feuerwehr notwendig, und welche Vorgaben gibt es für deren Abmessungen?
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