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Paniktürverschlüsse

Paniktürverschlüsse sind in Gebäuden vorzusehen, bei denen in einer Gefahrensituation der Ausbruch einer Panik zumindest wahrscheinlich ist. Ziel ist die sichere Fluchtmöglichkeit mit minimaler Anstrengung und ohne vorherige Kenntnis des Fluchttürverschlusses. Auch bei gegebenem Druck auf die Tür (Vorlast) müssen Paniktürverschlüsse sicher entriegeln. Der Verschluss verriegelt die geschlossene Tür. Er besteht aus einem oder mehreren Sperrelementen, welche in das Sperrgegenstück im umgebenden Türrahmen oder Fußboden eingreift. Das Sperrelement wird über die Bewegung der horizontal auf der Innenseite der Tür angeordneten Betätigungsstange in Fluchtrichtung und/oder in einem Bogen nach unten freigegeben. Bei mechanischen Paniktürverschlüssen werden zwei Typen unterschieden:

  • Paniktürverschluss mit Griffstange
    Die Griffstange ist die auslösende horizontale Betätigungsstange eines Paniktürverschlusses. Sie wird zwischen zwei Schwenkarmen bzw. drehbaren Halterungen befestigt und in Fluchtrichtung und/oder in einem nach unten gerichteten Bogen bewegt.

  • Paniktürverschluss mit Druckstange
    Die Druckstange ist die auslösende horizontale Betätigungsstange eines Paniktürverschlusses. Sie ist Teil eines Gestells oder einer anderen Montageeinheit und wird in Fluchtrichtung bewegt. Paniktürverschlüsse eignen sich auch für Notausgänge.
Elektrisch gesteuerte Paniktürverschlüsse (auch Paniktüranlage oder Paniktürsystem) ermöglichen die Steuerung von Paniktüren über die elektrische Verriegelung, den Auslöser und die Steuereinheit.

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Fachwissen zum Thema

Für die Rettung von Menschen im Gefahrenfall ist es unverzichtbar, dass sich Türen von Notausgängen leicht öffnen lassen.

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