Feinstaub

Als Feinstaub gilt inhalierbarer Schwebestaub mit einem Durchmesser D < 10 μm. In Innenräumen sind die Quellen für Feinstaub Verbrennungsprozesse wie sie bei Kerzen, Kaminfeuer oder Tabakrauch auftreten, andere Feinstaubquellen können z.B. durch Toner von Kopierern und Laserdruckern entstehen. Nach Aufnahme in die Lunge kann Feinstaub akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen.

Gemäß EU-Richtlinie 1999/30/EG gilt seit 2005 für die Außenluft ein Grenzwert von 50 μm F/m³, der nur an 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf. Messwerte zeigen, dass auch häufig in Innenräumen der Grenzwert überschritten wird.

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