Rettungsbalkon
Ein Rettungsbalkon (auch Fluchtbalkon) ist ein außen liegender, begehbarer Balkon, der als Bestandteil eines Flucht- und Rettungswegs dient. Er kann beispielsweise mehrere Nutzungseinheiten mit einem notwendigen Treppenraum verbinden und damit Teil eines baulichen zweiten Rettungswegs sein.
Der Begriff ist in der Musterbauordnung nicht als eigenständige Bauart definiert. Die Anforderungen ergeben sich aus der jeweiligen Landesbauordnung, den geltenden Sonderbauvorschriften und dem Brandschutzkonzept. Für Rettungsbalkone sind insbesondere Anforderungen an Tragfähigkeit, Feuerwiderstand, Baustoffe, Rettungswegbreite und Absturzsicherung zu beachten. Die Rettungswegfläche muss dauerhaft freigehalten werden und im Brandfall ausreichend lange nutzbar sein.
Ein gewöhnlicher Balkon ist nicht automatisch ein Rettungsbalkon. Auch die Erreichbarkeit eines Balkons durch Feuerwehrleitern macht ihn nicht zwangsläufig zu einem Bestandteil eines baulichen Rettungswegs.
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