_Beschläge
Richtungsangaben
In der DIN 107 Bezeichnung mit links oder rechts im
Bauwesen werden die Begriffe „links“ und „rechts“ für die
Beschlagstechnik definiert. Dabei gilt die Regel: Eine Tür wird von
der Seite betrachtet, auf der das Türband sichtbar ist.
- Türband rechts = Tür DIN rechts, erfordert z.B. auch einen
Türöffner DIN rechts
- Türband links = Tür und Türöffner DIN links
