Richtungsangaben

In der DIN 107 Bezeichnung mit links oder rechts im Bauwesen werden die Begriffe „links“ und „rechts“ für die Beschlagstechnik definiert. Dabei gilt die Regel: Eine Tür wird von der Seite betrachtet, auf der das Türband sichtbar ist.

  • Türband rechts = Tür DIN rechts, erfordert z.B. auch einen Türöffner DIN rechts
  • Türband links = Tür und Türöffner DIN links
Auch bei richtungslosen Drückern mit sichtbarer Schraube als Drücker-Stiftverbindung, wie z.B. Knäufen, ist ebenfalls eine Richtungsangabe erforderlich, damit die Schraube bei montierter Garnitur auch tatsächlich nach unten weist, denn oben angebrachte Schrauben entsprechen nicht den ästhetischen Anforderungen, die Bauherren oder Nutzer an hochwertige Beschläge stellen können.

Fachwissen zum Thema

Ansicht

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Grundlagen

Begriffe für Beschläge: DIN links und DIN rechts

Normen

Normen zu Bändern

Türbänder, auch Türangeln oder auch Scharniere genannt, verbinden die Tür mit der Zarge oder dem Blendrahmen und ermöglichen ihre Drehbewegung.

Türbänder, auch Türangeln oder auch Scharniere genannt, verbinden die Tür mit der Zarge oder dem Blendrahmen und ermöglichen ihre Drehbewegung.

Türbeschläge

Türbänder

Drückergarnituren bestehen aus verschiedenen Bestandteilen

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Türbeschläge

Türdrücker

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