Gefälle
Um ein sicheres Ableiten des Niederschlags zu gewährleisten, sind Flachdächer in der Regel mit einem Gefälle zwischen 1% und 5% auszubilden. In den Flachdachrichtlinien für die Unterlage der Abdichtung wird ein Mindestgefälle von 2% in der Fläche empfohlen.
Das Gefälle lässt sich beispielsweise durch druckfeste und
speziell zugeschnittene Dämmplatten herstellen (Gefälledämmung),
durch Estrich (Gefälleestrich) oder auch konstruktiv. Das Gefälle
bzw. die Dachneigung
unterschiedlicher Bereiche wird in einem Entwässerungsplan
festgelegt.
In begründeten Fällen kann ein Flachdach
ohne Gefälle ausgebildet werden. Dann gelten besondere
Anforderungen an den Dachaufbau,
die Abdichtung und Entwässerung.
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