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Geruchsverschluss

Geruchsverschlüsse (auch Siphons genannt) verhindern durch eine Wassersperre, dass Kanalgase aus der Abwasserleitung in die Räume zurückströmen. Das Wasser bleibt immer in einem s- oder u-förmig gebogenen Rohr stehen und schottet so die Gerüche ab. Die Sperrwasserhöhe aller Geruchsverschlüsse ist nach DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056 genormt, bei Regenwasserabläufen ist sie 100 mm, bei Schmutzwasserabläufen 50 mm.

Grundsätzlich ist jede Ablaufstelle für Abwasser (z.B. Waschbecken, Toiletten, Bidets, Ausgussbecken oder Regenwasserablaufstellen) mit einem Geruchsverschluss zu versehen, um das Austreten von unangenehmen Abwassergasen zu verhindern. Folgende Arten werden unterschieden: Röhren- oder Rohrgeruchverschluss, Flaschengeruchsverschluss (auch Tassensiphon genannt), Glockengeruchsverschluss und Doppelzungengeruchsverschluss zur UP-Montage.

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