Gehbereich
Wie der Name bereits aussagt, ist der Gehbereich bei Treppen der
Teil, der hauptsächlich begangen wird. Er liegt im Mittelbereich
der Treppe und hat bei nutzbaren Treppenlaufbreiten von bis zu 100
cm eine Breite von 2/10 der Treppenlaufbreite (siehe Abb.) Bei
nutzbaren Treppenlaufbreiten über 100 cm ist der Gehbereich 20 cm
breit.
Für Spindeltreppen liegt der Gehbereich bei 2/10 der nutzbaren
Laufbreite,
dabei ist seine innere Begrenzung, bei einer nutzbaren
Treppenlaufbreite bis 130 cm, in der Mitte der nutzbaren
Treppenlaufbreite, während sein Abstand von der äußeren Begrenzung
der nutzbaren Treppenlaufbreite maximal 40 cm beträgt.
Bei Wendeltreppen müssen die Krümmungsradien der Begrenzungslinien
des Gehbereiches mindestens dem Abstandsmaß zur Begrenzung der
nutzbaren Laufbreite auf der Seite der kleinen Stufenbreiten
entsprechen. Alle Anforderungen an den Gehbereich sind in der
DIN 18065 Gebäudetreppen festgelegt.
Gallerie
Baunetz Wissen Treppen sponsored by:
METALLART Treppen GmbH
Hauffstr. 40
73084 Salach
www.metallart.com