Gerüstverankerungen
Die Verankerungen dienen der Ableitung von horizontalen Kräften
auf das Gerüst. In Längsrichtung zum Gerüst wirkende Kräfte werden
von den Diagonalen des Gerüstes bis in den Untergrund abgeleitet,
entsprechend der Zulassung des Gerüstes. Quer zu Gerüst und Gebäude
wirkende Kräfte würden zum Umkippen des Gerüstes führen, wenn diese
Kräfte nicht ins Gebäude eingeleitet werden.
Die Verankerung darf nur an standsicheren und festen Bauteilen
angebracht werden, in der Regel an Deckenscheiben oder Stützen.
Befestigungen an Schneefanggittern, Blitzableitern, Dachrinnen,
Fallrohren, Fensterrahmen oder gemauerten Brüstungen sowie an deren
Befestigungsmitteln sind unzulässig.
Es dürfen nur Verankerungsmittel (Ösen, Dübel,
Schrauben) verwendet werden, die durch Prüfung oder Zulassung
nachgewiesen haben, dass sie die erforderlichen Ankerkräfte auch in
den vorhandenen Untergrund übertragen können.
Werden Netze oder Planen an Gerüsten oder an Schutzwänden
angebracht, sind wegen der erhöhten Beanspruchung infolge Wind
zusätzliche Verankerungsmaßnahmen entsprechen statischer Berechnung
erforderlich.
Verankerungen und Verstrebungen dürfen erst bei und in Abstimmung
mit dem Abbau entfernt werden. Müssen Verankerungen wegen
durchzuführender Arbeiten vorzeitig gelöst werden, ist vorher für
einen gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Bei Gerüstverankerungen ist
darauf zu achten, dass die Gerüsthalter an beiden Stielen der
Rahmen (Ständer) angebracht werden.