Gebrauchstauglichkeit
Der Begriff Gebrauchstauglichkeit ist in der statischen
Vorbemessung von Erzeugnissen des Stahl- und Metallbaus üblich und
beschreibt die Funktionsfähigkeit einer Konstruktion trotz
Durchbiegung infolge äußerer Einwirkungen. Im Metallbau wird
angenommen, dass eine Konstruktion bei einer Durchbiegung von 1/300
seiner Längenabmessung noch gebrauchstauglich bleibt.
An einem Türblatt der Kantenlänge 1985 mm beträgt die bei äußerer
Belastung maximal zulässige Durchbiegung f in der Mitte:
fmax = l x 1/300 = 1985 mm / 300 = 6,6 mm
Dieser Wert ist rechnerisch nachzuweisen. Ergibt der Nachweis eine
größere Durchbiegung, so kann entweder die Konstruktion des
Türblatts geändert oder ein drittes Band in die Türblattmitte
gesetzt werden.
Sind besondere Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit
vorhanden, z.B. an Haustüren von Sicherheitsobjekten, so kann die
maximal zulässige Durchbiegung fmax auf 1/500 der Länge begrenzt
werden. Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit ist ein strengeres
Kriterium als der Nachweis der Tragfähigkeit.
Ausbauelemente und Beschläge, die den Anforderungen an die
Gebrauchstauglichkeit genügen, sind immer auch ausreichend
tragfähig.
Die innere Spannung bleibt immer im Bereich der zulässigen
Spannung. Im Metall- und Stahlbau und folglich auch in der
Beschlagtechnik sind das 140 N/mm² bei Belastung auf Zug und
Biegezug.
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