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Grundfläche

Die Grundfläche einer Treppe ist eine Projektion im Grundriss. Das heißt, sie umfasst die Flächen der Konstruktion, des Treppenauges sowie der Sicherheitsabstände – auch wenn sie sich weiter oben im Raum befinden. 

Wie groß die Grundfläche ausfällt, hängt von der Treppengeometrie ab: Wendeltreppen benötigen weniger Grundfläche, während gerade Treppen mehr beanspruchen. Ihre Berechnung ist für die Planung der Raumnutzung, der Fluchtwege und der Zugänglichkeit wichtig und bezieht Treppenläufe, Podeste und Geländer ein. Maßgeblich dafür sind die Angaben der DIN 18065: Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße, die Mindestmaße für Breite und Steigung von Treppen vorgibt. Nach der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (WoFIV: § 3 Abs. 3.2 und § 4 Abs. 1 und 2) zählen Treppen mit maximal drei Stufen zur Wohnfläche. Hingegen werden Flächen unter Treppen je nach lichter Höhe angerechnet:

  • bei > 2 m zu 100 %
  • bei 1 bis 2 m zu 50 %
  • bei < 1 m zu 0 %

Nach DIN 277: Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen gehen Treppen und Podeste unabhängig von der Stufenanzahl vollständig als Verkehrsfläche in die Netto-Grundfläche ein. Nicht zur Netto-Grundfläche zählen allerdings Flächen unter Treppen, wenn die lichte Höhe weniger als 1,5 Meter beträgt. Die Brutto-Grundfläche erfasst dagegen sämtliche Treppenflächen und dient primär der Baukostenermittlung.

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