_Fenster und Türen
Glassteine
Glassteine - überholte Bezeichnung
"Glasbausteine" - werden nach DIN 18175 gefertigt und nach DIN 4242
verlegt. Es handelt sich um Hohlglaskörper, welche aus zwei
schalenförmigen Glasteilen bestehen, die durch Erhitzen aneinander
fixiert werden. Sie können eingefärbt sein oder eine
Oberflächenstruktur aufweisen. Außerdem sind sie feuerbeständig und
bis zur Anforderungsklasse G 120 erhältlich.
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