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Glaseinstand

Der Glaseinstand bezeichnet die Auflagertiefe eines Glases auf einem Verglasungsprofil. Der Mindestglaseinstand ist über die Normenreihe DIN 18008: Glas im Bauwesen je nach Art der Konstruktion wie folgt geregelt:

  • Der Mindestglaseinstand einer linienförmigen Lagerung nach DIN 18008-2 beträgt 10 mm. 
  • Bei punktförmig gelagerten Verglasungen mittels Klemmlagerung nach DIN 18008-3 beträgt der Mindestglaseinstand 25 mm. Ein geringerer Glaseinstand ist zulässig, wenn nachgewiesen ist, dass ein Glaseinstand von mindestens 8 mm auch unter Annahme ungünstigster Fertigungs- und Montagetoleranzen und unter Berücksichtigung der Sehnenverkürzung im verformten Zustand im Grenzzustand der Tragfähigkeit sichergestellt ist.
  • Für absturzsichernde Verglasungen nach DIN 18008-4, Tabelle B.1 (linienförmig gelagerte Verglasungen mit nachgewiesener Stoßsicherheit), beträgt der Mindestglaseinstand 12 mm bei allseitig und 18 mm bei zweiseitig linienförmiger Lagerung. 
  • Für begehbare Verglasungen nach DIN 18008-5, Tabelle B.1 (allseitig linienförmig gelagerte, planmäßig begehbare Verglasungen mit nachgewiesener Stoßsicherheit und Resttragfähigkeit), gilt je nach Glasaufbau eine Auflagerbreite von mindestens 30 mm bis 35 mm.

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