Gleitwiderstand
Die Oberfläche von Bodenbelägen muss so beschaffen sein, dass
sie für den vorgesehenen Verwendungszweck ausreichend Schutz gegen
das Ausrutschen
bietet. Daher ist die Angabe des Gleitwiderstandes bei textilen und
elastischen
Bodenbelägen sowie bei Laminat
Gegenstand der CE-Kennzeichnung.
Bei anderen Bodenbelagsarten erfolgt die Prüfung des
Gleitwiderstands durch den Hersteller im Zustand der Auslieferung,
d.h. sauber und trocken. Wird die Anforderung der harmonisierten
Norm erfüllt, wird der Bodenbelag in die Klasse D eingestuft. Das
Ergebnis ist Grundlage für die Erteilung der CE-Kennzeichnung.
Hersteller elastischer Bodenbeläge können dafür sorgen, dass ein
bestimmtes Produkt von Charge zu Charge innerhalb der zulässigen
Toleranz gleich bleibender Gleiteigenschaften produziert wird.
Elastische Bodenbeläge werden aber nach der Verlegung und in der
laufenden Unterhaltsreinigung mit Pflegemitteln beschichtet,
dadurch können die Gleiteigenschaften der Bodenbeläge erheblich
verändert werden. Deshalb muss die Kontrolle der Gleitsicherheit an
Ort und Stelle erfolgen. Die Verantwortung für die Gleitsicherheit
der so behandelten Bodenbeläge muss der Halter der Gebäude
übernehmen.
Werden an die Gleitsicherheit erhöhte Anforderungen gestellt,
können hierfür außer textilen Belägen auch Bodenbeläge eingesetzt
werden, die die Anforderungen nach DIN EN 13845 Elastische
Bodenbeläge – Polyvinylchlorid-Bodenbeläge mit
partikelbasiertem erhöhten Gleitwiderstand – Spezifikation
erfüllen. Diese Bodenbeläge werden in Klasse ES
eingestuft. Bodenbeläge, deren Gleitverhalten nicht untersucht
wurde oder die keine Anforderung erfüllen, werden in Klasse N
eingestuft.
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