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GEG

Das Gebäudeenergiegesetz GEG („Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden”) ist seit dem 1. November 2020 in Kraft. Eine Novellierung zum 01. Januar 2023 betraf den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf von Neubauten. Eine zweite Novellierung trat am 01. Januar 2024 in Kraft und regelt den Einsatz Erneuerbarer Energien beim Einbau neuer Heizungen. Das GEG ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030.

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