Paniktürbeschläge
Paniktürbeschläge werden als besondere Ausführung in Fluchttüren eingebaut. Sie sollten sich an solchen Türen befinden, an denen viele Menschen gleichzeitig in einer Ausnahmesituationen, z.B. bei Feuer, ein Gebäude durch eine Tür verlassen müssen. Neben ihrer sogenannten Panikfunktion werden Fluchttüren in der Regel auch als Brand- und Rauchschutztüren ausgebildet.
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In den Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien ist verbindlich festgelegt, dass sich verriegelte Türen im Bereich von Fluchtwegen sowie an Notausgängen jederzeit von innen mit einem waagerechten Schwenkgriff, der über die gesamte Türfläche reicht, ohne Schlüssel öffnen lassen müssen. Die verwendeten Beschläge müssen alle einzeln bauaufsichtlich zugelassen sein. Darüber hinaus brauchen Paniktüren komplette Türzulassungen einschließlich Zarge und Wandanschluss. Wer Paniktüren herstellt und einbaut, übernimmt eine besonders hohe Verantwortung für die öffentliche Sicherheit.
Durchgesetzt haben sich Konstruktionen mit horizontalen Stangenbetätigung in Verbindung mit einem Paniktürverschluss. Das ist eine Kombination aus Schloss und Beschlag, bei der die Sperrelemente bei geschlossener Tür in Rahmen oder im boden- bzw. deckenseitigen Gegenstücke eingreifen. Über die horizontale Stange werden sie in Freigabestellung gebracht.
In der europaweit gültigen DIN EN 1125 Schlösser und Baubeschläge - Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange für Türen in Rettungswegen wurden die Anforderungen an Panikverschlüsse und -beschläge festgelegt. Die Norm unterscheidet zwei Arten:
- Paniktürverschluss mit Stangengriff = Typ A
- Paniktürverschluss mit Druckstange = Typ B
- Wird die Betätigungsstange von innen an irgendeiner Stelle gedrückt, so muss die Tür sofort, d.h. innerhalb 1 Sekunde selbsttätig öffnen.
- Der Beschlag muss auf der Innenseite oder innerhalb der Tür befestigt sein.
- Der Beschlag muss korrosionsbeständig nach Klasse 3 sein.
- Alle Erhebungen und Kanten, die zu Verletzungen führen können, müssen eine Abrundung von 0,5 mm erhalten.
- Alle verwendeten Werkstoffe müssen eine Funktion des Verschlusses von -20 C bis +100 °C gewährleisten.
- Der Verschluss ist so anzubringen, dass der oder die Türflügel nach Betätigung frei nach außen aufschwenken.
- Der Abstand der Stange zur Türkante am Schloss darf 150 mm nicht übersteigen
- Im Lastfall, wobei 1000 N angenommen werden, darf die Betätigungskraft der Auslösestange oder des Auslöseriegels 220 N nicht übersteigen; im Fall „Tür ohne Last“ darf die Kraft max. 8o N betragen.
- Die Einbauhöhe beträgt 1,0 m; für vertikal verlaufende Panik-Treibriegelgriffe gilt eine Einbauhöhe von 1,5 m.
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