Trittsicherheit
Bodenbeläge, vor allem im gewerblichen Bereich, müssen bestimmte
Anforderungen hinsichtlich der Rutschhemmung
und Trittsicherheit erfüllen. Diese Eigenschaften sind für ein
gefahrloses Begehen der Bodenbeläge von ausschlaggebender
Bedeutung. Die Anforderungen an Bodenbeläge, die mit Schuhwerk
begangen werden, sind in der DIN 51130 Prüfung von
Bodenbelägen - Bestimmung der rutschhemmenden
Eigenschaft - Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit
Rutschgefahr, Begehungsverfahren - Schiefe Ebene definiert
und danach in bestimmte Bewertungsgruppen (R-Werte
von R9 bis R13) eingeteilt.
Bei den Reinigungs- und Pflegemaßnahmen sollte vor allem auf
wachshaltige Produkte verzichtet werden, wenn diese nicht
ausdrücklich bestimmte Anforderungen hinsichtlich der
Trittsicherheit erfüllen.
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