Referenzgebäude

Der nach EnEV maximal zulässige Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung wird mit Hilfe eines Referenzgebäudes ermittelt. Es ist in Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung identisch zum nachzuweisenden Gebäude. Allerdings werden für die Berechnung festgelegte Referenzwerte angenommen, beispielsweise für die Nutzungsrandbedingungen, die Anlagentechnik oder die Gebäudedichtheit.

Die EnEV 2009 führte das Referenzgebäudeverfahren, das mit der EnEV 2007 schon für Nichtwohngebäude vorgegeben wurde (§4), auch für Wohngebäude ein (§3).

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