_Treppen
Treppenauge
Der Begriff Trepenauge entstand aus dem kreisförmigen, nicht
durch Konstruktionen verstellten zentralen Luftraum bei
Wendeltreppen. Er wurde später ausgedehnt auf alle vorkommenden,
durchgehenden Lufträume zwischen einzelnen Treppenläufen.
Laut DIN 18065 Gebäudetreppen ist es der von Treppenläufen,
Treppenpodesten und Treppengeländern umschlossene freie Raum. Da
von diesen Lufträumen in Treppenhäusern
die Absturzgefahr groß ist, ist ab einer Tiefe/Breite des
Treppenauges von mehr als 20 cm ein Geländer
auszubilden.