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Generelle Verwerfungen

Während der Vorspannung von Floatglas zu teilvorgespanntem Glas oder Einscheibensicherheitsglas kann es zu generellen Verwerfungen kommen. Im Gegensatz zur örtlichen Verwerfung ist von dieser Deformation die gesamte Glasscheibe betroffen. Häufig werden die Ränder der Glasscheibe dabei angehoben.

Generelle Verwerfungen gelten als optischer Mangel, da sie die Homogenität der Glasoberfläche negativ beeinträchtigen. Außerdem wirkt sich die Deformation negativ bei der Weiterverarbeitung zu Verbundsicherheitsglas aus, da durch die fehlende Planität während des Laminierens unvermeidbare Spannungen im Glas eingebracht werden. Mit modernen Vorspannöfen ist es über optische Verfahren möglich, die Planität einer Glasscheibe unmittelbar nach dem Vorspannen noch im Ofen zu messen.

Die Bestimmung der Planität, d.h. die Messung der generellen Verwerfungen, erfolgt nach DIN EN 12150-1 Glas im Bauwesen – Thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheiben-Sicherheitsglas. Für die manuelle Messung (keine optische Messung während des Vorspannprozesses) muss die Glasscheibe vertikal entlang der langen Seite auf zwei Klötzen aufgestellt werden. Die Durchbiegung wird mit einem Haarlineal oder einem gespannten Draht als maximaler Abstand zur konkaven Oberfläche der Glasscheibe, entlang der Glaskanten und der Diagonalen gemessen (sh. Abb. 2)

Ausgedrückt wird die generelle Verwerfung als Wert der Durchbiegung, dividiert durch die gemessene Länge der Kante (Einheit: [mm/mm]). Für horizontal vorgespanntes Floatglas ist nach DIN EN 12150-1 und DIN EN 1863-1 Glas im Bauwesen – Teilvorgespanntes Kalknatronglas eine generelle Verwerfung von 0,003 mm/mm zulässig.

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