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Geländer

Geländer dienen entweder der Personenführung oder zur Absturzsicherung. Beim Treppenbau schreiben die Landesbauordnungen vor, dass auf den freien Seiten von Treppenläufen, -absätzen und -öffnungen (Treppenaugen) Geländer anzubringen sind. Weiterhin sind Höhen, Maße und Abstände geregelt.

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Fachwissen zum Thema

Treppengeländer in Arbeitsstätten müssen eine Mindesthöhe von 1,00 m aufweisen; an dem als Scheibe ausgebildeten Geländer sind die Befestigungen des innen liegenden Handlaufs erkennbar

Treppengeländer in Arbeitsstätten müssen eine Mindesthöhe von 1,00 m aufweisen; an dem als Scheibe ausgebildeten Geländer sind die Befestigungen des innen liegenden Handlaufs erkennbar

Treppenelemente

Geländer

Die Landesbauordnungen schreiben vor, dass auf den freien Seiten von Treppenläufen, -absätzen und -öffnungen (Treppenaugen)...

Vollflächiges Betongeländer im Treppenhaus der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch in Berlin

Vollflächiges Betongeländer im Treppenhaus der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch in Berlin

Treppenelemente

Geländerfüllung

Treppengeländer sind häufig aus tragenden Pfosten und dazwischenliegenden Ausfachungen, auch Geländerfüllungen oder Geländerfelder...

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