Geländer

Geländer dienen entweder der Personenführung oder zur Absturzsicherung. Beim Treppenbau schreiben die Landesbauordnungen vor, dass auf den freien Seiten von Treppenläufen, -absätzen und -öffnungen (Treppenaugen) Geländer anzubringen sind. Weiterhin sind Höhen, Maße und Abstände geregelt.

Fachwissen zum Thema

Treppengeländer in Arbeitsstätten müssen eine Mindesthöhe von 1,00 m aufweisen; an dem als Scheibe ausgebildeten Geländer sind die Befestigungen des innen liegenden Handlaufs erkennbar

Treppengeländer in Arbeitsstätten müssen eine Mindesthöhe von 1,00 m aufweisen; an dem als Scheibe ausgebildeten Geländer sind die Befestigungen des innen liegenden Handlaufs erkennbar

Treppenelemente

Geländer

Vollflächiges Betongeländer im Treppenhaus der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch in Berlin

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Treppenelemente

Geländerfüllung

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