_Gerüste und Schalungen
Dachfanggerüste
Dachfanggerüste werden als Schutzgerüste bei allen Arbeiten an bis zu 20° geneigten Flächen eingesetzt. In DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste sind ihre Mindestabmessungen festgelegt:
- Belagbreite > 0,60 m
- Belag < 1,50 m unter Absturzkante (z.B. Traufkante)
- Abstand Schutzwand und Absturzkante (z.B. Traufkante) b > 0,70 m
- Die Schutzwand außen muss die Absturzkante (z.B. Traufkante) um > 1,50 - b (in m) überragen
- Die Höhe der Schutzwand muss > 1,00 m sein
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