Durchbruchhemmende Verglasung
Eine Verglasung
ist durchbruchhemmend, d.h. ein- und ausbruchhemmend, wenn sie das
Herstellen einer Öffnung zeitlich verzögert. Maßstab der
Durchbruchhemmung ist also der Widerstand, den eine Verglasung der
Herstellung einer Öffnung entgegensetzt. Für Prüfungen beträgt die
Größe dieser Öffnungen (400 x 400 mm). Als optimales Werkzeug wird
ein schneidfähiges Schlagwerkzeug (Axt) eingesetzt.
Die Prüfungen der durchbruchhemmenden Gläser werden unter
worst-case-Bedingungen (härtester Fall) durchgeführt. Dabei werden
die Einzelwiderstandswerte von drei Glasprüflingen ermittelt. Der
erzielte Mindestwert bestimmt die Einstufung in die Widerstandsklasse.
Als Einzelwiderstandswert gilt die reine Netto-Arbeitszeit, die zur
Erzeugung der Durchbruchöffnung erforderlich ist.
Nach DIN EN 356 wird nicht die Zeit, sondern die Zahl der
notwendigen Axtschläge für die Einstufung herangezogen. Das
Werkzeug wird bei der Prüfung von einem Schlaggerät mit definierter
Auftreffgeschwindigkeit und -energie geführt.