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Durchbruchhemmende Verglasung

Eine Verglasung ist durchbruchhemmend, d.h. ein- und ausbruchhemmend, wenn sie das Herstellen einer Öffnung zeitlich verzögert. Maßstab der Durchbruchhemmung ist also der Widerstand, den eine Verglasung der Herstellung einer Öffnung entgegensetzt. Für Prüfungen beträgt die Größe dieser Öffnungen (400 x 400 mm). Als optimales Werkzeug wird ein schneidfähiges Schlagwerkzeug (Axt) eingesetzt.
Die Prüfungen der durchbruchhemmenden Gläser werden unter worst-case-Bedingungen (härtester Fall) durchgeführt. Dabei werden die Einzelwiderstandswerte von drei Glasprüflingen ermittelt. Der erzielte Mindestwert bestimmt die Einstufung in die Widerstandsklasse. Als Einzelwiderstandswert gilt die reine Netto-Arbeitszeit, die zur Erzeugung der Durchbruchöffnung erforderlich ist.
Nach DIN EN 356 wird nicht die Zeit, sondern die Zahl der notwendigen Axtschläge für die Einstufung herangezogen. Das Werkzeug wird bei der Prüfung von einem Schlaggerät mit definierter Auftreffgeschwindigkeit und -energie geführt.

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