_Altbau
Denkmal
"Als Denkmal im ursprünglichen Sinn wird ein
Monument, eine größere plastische Darstellung oder ein sonstiges
Objekt bezeichnet, das zur Erinnerung an eine Person oder ein
Ereignis geschaffen wurde." (Wikipedia)
Diese Umschreibung beinhaltet aber nur eine Seite der aktuellen Denkmaldefinition. Die andere bezeichnet Gegenstände und Objekte, denen nicht schon bei der Errichtung, sondern erst durch den Wandel der Zeit ein höherer Wert zugemessen wird, der ihren Schutz für die Nachwelt sinnvoll macht. Dabei wird die Anwendung dieses Begriffes - da er eng mit dem jeweiligen Zeitgeist verknüpft ist - immer kontrovers definiert werden können.
Im Bauwesen haben wir es vereinfacht gesagt (wenn man von Gartenanlagen absieht) nicht mit Naturdenkmalen sondern mit Kulturdenkmalen zu tun. Hierbei werden verschiedene Merkmale als Kriterium für eine Einordnung als Baudenkmal angeführt, von denen die drei wichtigsten hier genannt werden sollen.
Diese Umschreibung beinhaltet aber nur eine Seite der aktuellen Denkmaldefinition. Die andere bezeichnet Gegenstände und Objekte, denen nicht schon bei der Errichtung, sondern erst durch den Wandel der Zeit ein höherer Wert zugemessen wird, der ihren Schutz für die Nachwelt sinnvoll macht. Dabei wird die Anwendung dieses Begriffes - da er eng mit dem jeweiligen Zeitgeist verknüpft ist - immer kontrovers definiert werden können.
Im Bauwesen haben wir es vereinfacht gesagt (wenn man von Gartenanlagen absieht) nicht mit Naturdenkmalen sondern mit Kulturdenkmalen zu tun. Hierbei werden verschiedene Merkmale als Kriterium für eine Einordnung als Baudenkmal angeführt, von denen die drei wichtigsten hier genannt werden sollen.
- Da Gebäude ungeschützt dem Verfall preisgegeben sind, ist der erste Faktor sicherlich quantitativer Art. Jenes Kriterium beruht auf dem reinen Alter (und damit der mathematischen Rarität) eines Objekts. Das kann sogar soweit gehen, dass die Rudimente einer Architektur als Bodendenkmale geschützt werden.
- Der zweite Faktor ist eher qualitativer Natur: In der Regel wird man Gebäude auf Grund ihres kunsthistorischen Werts, der schon zum Zeitpunkt der Entstehung beabsichtigt war, als Baudenkmale schützen. Ob wir dabei große Kirchen oder Paläste vor Augen haben, bleibt dahin gestellt. Seit der Renaissance werden darüber hinaus die Werke - auch wenn es sich um kunsthistorisch eher unbedeutende Frühwerke handelt - berühmter Baumeister und Architekten als schützenswert eingestuft.
- Ein dritter Faktor ist sicherlich die rein zeithistorische Bedeutung und bemisst damit ebenfalls einen qualitativen Wert des Gebäudes, der zu seiner Entstehungszeit nicht unbedingt beabsichtigt war. Darunter fallen sicher einige Industriedenkmale, die ursprünglich keinen oder nur einen geringen kunsthistorischen Wert besaßen und so unauffällig den Lauf der Zeit überstanden haben bis sie plötzlich ins Rampenlicht treten.