_Fenster und Türen
Denkmalschutz
Wer Fenster in einem denkmalgeschützten Gebäude
auswechseln will, muss sich bei der Denkmalschutzbehörde
informieren und das Vorhaben abstimmen. Bei neuen Fenstern müssen
unter Umständen die Teilung, die Konstruktionsart, Material und
Farbwahl, die Profilierung, Oberflächenbehandlung
und die Montage abgestimmt werden. Die Interpretation des "Wie und
Was getan werden darf", ist regional sehr unterschiedlich.
Fachwissen zum Thema
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