Drehläden
Als Drehläden werden solche Klappläden bezeichnet, die sich um eine seitliche senkrechte Drehachse schwenken lassen. Die Bezeichnung taucht insbesondere in DIN-Normen auf, etwa in der DIN EN 13659: Abschlüsse außen und Außenjalousien – Leistungs- und Sicherheitsanforderungen. Außerdem wird der Begriff verwendet, um die seitlich drehbaren Läden von aufstellbaren Klappläden zu unterscheiden.
Drehläden bestehen in der Regel aus mehreren Teilen, die meist
symmetrisch links und rechts der Fensteröffnung angeordnet sind: Es
kann sich dabei um zwei Einzelflügel handeln oder auch um mehrere
Flügel, die miteinander verbunden sind – sogenannte
gekoppelte Flügel.
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