Gehflügel
Zweiflügelige Türen bzw. Tore bestehen aus einem Gehflügel und einem Stehflügel. Der Gehflügel (auch Gang- oder Schlossflügel genannt) wird zuerst geöffnet, der Stehflügel (auch Standflügel genannt) nur im Bedarfsfall. Da dementsprechend der Gehflügel auch als letzter wieder geschlossen wird, befindet sich an ihm i.d.R. das Schloss.
