Gehflügel

Beispiel Altbautür mit Gehflügel rechts und Stehflügel links
Beispiel Kapellentür mit mit Gehflügel rechts und Stehflügel links

Zweiflügelige Türen bzw. Tore bestehen aus einem Gehflügel und einem Stehflügel. Der Gehflügel (auch Gang- oder Schlossflügel genannt) wird zuerst geöffnet, der Stehflügel (auch Standflügel genannt) nur im Bedarfsfall. Da dementsprechend der Gehflügel auch als letzter wieder geschlossen wird, befindet sich an ihm i.d.R. das Schloss.

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Türbeschläge

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Begriffe für Beschläge: DIN links und DIN rechts

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Offene Tür mit Schlössern

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