Neue Emissionsgrenzwerte für Kaminöfen ab 2025
Seit Jahresbeginn dürfen viele alte Kaminöfen nicht mehr betrieben werden
Wie lange ein Kaminofen in Deutschland betrieben werden darf, regelt der Gesetzgeber mit der Bundes-Imissionsschutzverordnung (BImSchV). Sie legt fest, wann alte Öfen ausgetauscht oder stillgelegt werden müssen. Überschreiten die CO-Emissionen und der Feinstaub alter Feuerstätten die aktuellen Grenzwerte, müssen die Geräte nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Die letzte Stufe des Gesetzes trat zum Jahreswechsel in Kraft.
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Bis Ende 2024 galt eine Übergangsregelung für bestehende Kaminöfen, die vor dem 22. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Seit dem 1. Januar 2025 müssen nach § 26 der 1. BImSchV alle Öfen die Grenzwerte von 0,15 Gramm Feinstaub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas einhalten. Öfen, die diese Werte überschreiten, dürfen nicht mehr genutzt werden. Die Besitzer*innen müssen nachweisen, dass ihr Ofen die Anforderungen erfüllt. Informationen dazu erhalten sie vom Hersteller oder durch eine Messung des Schornsteinfegers.
Nachrüsten oder ersetzen?
Eine Nachrüstung mit Filtersystemen kann eine Alternative zur Stilllegung sein, verursacht jedoch hohe Wartungskosten, die den Betrieb unwirtschaftlich machen. Daher lohnt es sich oft, alte Öfen komplett auszutauschen. Neue Geräte haben einen höheren Wirkungsgrad, damit einen geringeren Brennstoffverbrauch und sind somit effizienter. Außerdem werden die Feinstaub- und CO₂-Emissionen durch eine sauberere Holz-Verbrennung deutlich reduziert. Zudem übertrifft der Bedienkomfort neuer Öfen den alter Modelle deutlich. So bieten etwa iQ-Kaminöfen von Hase eine automatische Luftregelung und App-Überwachung der Verbrennung. Ein neuer Kaminofen ist somit eine lohnende Investition in die Zukunft.
Fachwissen zum Thema
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