Neue Förderkonditionen für Heizungen
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu definiert
Die Energieeinsparung und damit der Effekt auf den Klimaschutz
liegt bei der energetischen Gebäudesanierung um rund das 4,5-fache
höher als im Neubau. Zudem leben die meisten Menschen in
Deutschland in älteren Gebäuden. Diesem Umstand ist die
Bundesregierung nun bei der angekündigten Neuaufstellung der
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nachgekommen. Die zur
Verfügung stehenden Steuermittel sollen ab sofort zielgerichtet
dort eingesetzt werden, wo der Klimaschutzeffekt und damit die
Fördereffizienz am höchsten ist. Die entsprechende Reform hat das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Ende Juli
2022 vorgelegt.
Gallerie
Seit dem 28. Juli 2022 gelten neue Förderbedingungen bei
Komplettsanierungen (umgesetzt von der Kreditanstalt für
Wiederaufbau KfW) und seit dem 15. August 2022 greifen neue
Förderbedingungen bei Einzelmaßnahmen der Sanierung (umgesetzt vom
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA). Eingestellt
wurde Ende Juli das Zuschussportal der KfW für Einzelmaßnahmen. Für
diese ist nun ausschließlich das BAFA zuständig. Bei der
Neubauförderung erfolgt die Reform erst zu 2023. Bis zur
Neukonzipierung läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis
Jahresende weiter
Neuer Austauschbonus für Gasheizungen
Um trotz knapper Fördermittel möglichst viele Haushalte zu
fördern, wurden die Fördersätze insgesamt um fünf bis zehn Prozent
gesenkt. Gar nicht mehr gefördert werden gasverbrauchende Anlagen
(dazu gehören auch Gashybrid-Heizungen und gasbetriebene
Wärmepumpen). Dafür gibt es aber einen neuen Austauschbonus von
zehn Prozent für funktionstüchtige Gasheizungen (sowie weiterhin
für Öl- und Kohleheizungen sowie Nachtspeicheröfen). Weitere Boni
sind der Wärmepumpen-Bonus und der Bonus individueller
Sanierungsfahrplan (iSFP), beide betragen je 5 Prozent. Wärmepumpen
können mit Heizungstausch-Bonus und Wärmepumpen-Bonus bis zu 40
Prozent gefördert werden. Drastisch gekürzt hingegen wurde
Fördersatz für Biomasseheizungen – von 55 auf 20 Prozent.
Technische Ausstattung von Wärmeerzeugern
Alle förderfähigen Wärmeerzeuger müssen bis spätestens zum 1. Januar 2023 so ausgestattet sein, dass die Energieverbräuche und die erzeugten Wärmemengen erfasst werden können. Entscheidend für die Förderung von Wärmepumpen ist die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz ηs (ETAs) gem. Ökodesign-Richtlinie (nicht mehr die Jahresarbeitszahl JAZ). Die ηs beschreibt, wie viel Primärenergie tatsächlich für eine Kilowattstunde Wärme benötigt wird.
Was außerdem gefördert wird
Neben dem Austausch des eigentlichen Heizsystems können auch alle dafür notwendigen Nebenleistungen gefördert werden, etwa die Deinstallation und Entsorgung der Altanlage inklusive der Tanks, notwendige Wanddurchbrüche, Geothermie-Erdbohrungen oder die Ausgabe für die Einbindung von Planungsexperten. Ein Infoblatt zu den förderfähigen Kosten steht auf der BAFA-Website zum kostenfreien Download bereit, ebenso ein allgemeines Merkblatt zur Antragstellung (s. Surftipps).
Hilfe bei der Beantragung
Darüber hinaus kann es aufgrund der Komplexität der Förderprogramme sinnvoll sein, den Förderservice des Herstellers Buderus zu nutzen. Bauherren und Planende erhalten dort alle notwendigen Informationen und umfassende Unterstützung bei der Antragstellung (s. Surftipps). Zudem erfüllen die Wärmeerzeuger von Buderus bereits heute sämtliche neuen technischen Fördervoraussetzungen.
Fachwissen zum Thema
Surftipps
Buderus | Bosch Thermotechnik GmbH | Kontakt 06441 418 0 | www.buderus.de