EU-Energielabel Pflicht für Einzelraumheizgeräte

Energieverbrauch von Heizgeräten soll transparenter werden

Seit dem 1. Januar 2018 dürfen neue industriell gefertigte Einzelraumheizgeräte mit einer Nennwärmeleistung bis 50 Kilowatt nur noch mit einem EU-Energielabel in den Handel gebracht werden. Darunter fallen Heizgeräte, die gasförmige, flüssige oder feste Brennstoffe nutzen, wie zum Beispiel luft- und wassergeführte Pelletöfen, Scheitholzkaminöfen und Heizkamine. Elektrisch betriebene Öfen sind ausgenommen.

Gallerie

Das EU-Label bewertet die Energieeffizienz eines Heizgeräts durch die Einstufung in eine Effizienzklasse. Die Skala reicht von A++ (sehr gut) bis G (mangelhaft). Auf dem Label sind die neun Energieeffizienzklassen von grün bis rot farblich gekennzeichnet. Ein schwarzer Pfeil verdeutlicht, in welche Klasse das jeweilige Gerät eingestuft ist. Die Kennzeichnung gibt außerdem Auskunft über die Nennwärmeleistung des Geräts in Kilowatt (direkte Wärmeleistung). Bei wasserführenden Pellet- und Kaminöfen zeigt eine zweite Zahl, wie viel Wärmeenergie an das Heizwasser abgegeben wird (indirekte Wärmeleistung).Zweck des EU-Energielabels ist es, den Energieverbrauch von Geräten transparent zu machen und Käufern die Auswahl energieeffizienter Produkte zu erleichtern. Für die Hersteller ist das Label ein Anreiz, verstärkt Geräte mit geringerem Energieverbrauch auf den Markt bringen.

Die Vergabe des EU-Labels wird durch die EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung Verordnung (EU) 2017/1369 allgemein geregelt. Sie trat im August 2017 in Kraft und hat die bis dahin geltende Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie 2010/30/EU abgelöst. Details für einzelne Produktgruppen sind in weiteren EU-Verordnungen festgelegt. Für Einzelraumheizgeräten ist das zum Beispiel die Delegierte Verordnung (EU) 2015/1186. Für Festbrennstoffkessel mit einer Nennwärmeleistung bis 70 Kilowatt ist das EU-Label bereits seit April 2017 vorgeschrieben. Neue Öl- und Gasheizungen, Wärmepumpen, Warmwasserbereiter und -speicher müssen das Label seit dem 26. September 2015 tragen.

Informationen auf dem EU-Energielabel für Einzelraumheizgeräte:

  • Name oder Warenzeichen des Lieferanten
  • Geräte-Modellkennung des Lieferanten
  • Energieeffizienzklasse als schwarzer Pfeil
  • direkte Wärmeleistung als Symbol und in Kilowatt
  • indirekte Wärmeleistung als Symbol und in Kilowatt (bei wasserführenden Öfen)

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