Messungen und Bewertung der Innenraumluft
Grenz- und Orientierungswerte
Schadstoffmessungen (Analyse und Bewertung) in Innenräumen werden z.B. von Umweltanalytikbüros durchgeführt. Die Bewertung von Umweltschadstoffen erfolgt anhand von offiziellen Grenz-, Richt- und Orientierungswerten. Folgende Richtwerte werden für die Beurteilung der Raumbelastung herangezogen:
- Offizielle Grenzwerte:
MIK-Werte (MIK = Maximale Immissions-Konzentration) und MAK-Werte (MAK = Maximale Arbeitsplatzkonzentration)
- WHO-Richtwert (WHO =
Weltgesundheitsorganisation)
erstellt für einige wenige Einzelsubstanzen, aufgrund der Erhebung von toxilogischer Daten
- Richtwert I und Richtwert
II
werden von der Innenraumlufthygiene-Kommision des Umweltbundesamtes und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesregierungsbehörden (AOLG) erstellt
- AGÖF-Qualitätsrichtlinien Innenraumschadstoffe (AGÖF =
Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute)
- SBM-Werte (SBM = Standard der baubiologischen Messtechnik), z.B. als Ergänzung zum SBM, die baubiologischen Richtwertempfehlungen für Schlafbereiche
Die offiziellen Grenzwerte MAK–Werte sind für die Bewertung von
Schadstoffbelastungen in Innenräumen nicht geeignet!
Bei Sanierungsmaßnahmen ist vor Beginn der Ist-Zustand bezogen auf
eventuell verbaute Schadstoffe genau zu prüfen und ggf. ein
Analytikbüro für die Bewertung des Ist- Zustandes
einzuschalten.
Im Beitrag „Messungen und Beurteilungssysteme: Beispiel“ finden Sie Grenz- und Orientierungswerte zum Schadstoff Formaldehyd, aufgestellt von der AGÖF.