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Gehbereich

Wie der Name bereits aussagt, ist der Gehbereich bei Treppen der Teil, der hauptsächlich begangen wird. Er liegt im Mittelbereich der Treppe und hat bei nutzbaren Treppenlaufbreiten von bis zu 100 cm eine Breite von 2/10 der Treppenlaufbreite (siehe Abb.) Bei nutzbaren Treppenlaufbreiten über 100 cm ist der Gehbereich 20 cm breit.

Für Spindeltreppen liegt der Gehbereich bei 2/10 der nutzbaren Laufbreite, dabei ist seine innere Begrenzung, bei einer nutzbaren Treppenlaufbreite bis 130 cm, in der Mitte der nutzbaren Treppenlaufbreite, während sein Abstand von der äußeren Begrenzung der nutzbaren Treppenlaufbreite maximal 40 cm beträgt.

Bei Wendeltreppen müssen die Krümmungsradien der Begrenzungslinien des Gehbereiches mindestens dem Abstandsmaß zur Begrenzung der nutzbaren Laufbreite auf der Seite der kleinen Stufenbreiten entsprechen. Alle Anforderungen an den Gehbereich sind in der DIN 18065 Gebäudetreppen festgelegt.

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