Dachgeschossausbau

Voraussetzungen und Möglichkeiten

Mit einem Dachgeschossausbau kann zusätzlicher Wohnraum geschaffen und gleichzeitig eine Flächenversiegelung vermieden werden. Insbesondere in Ballungsgebieten, in denen Wohnraum knapp ist, stellt der Dachausbau im Bestand daher eine sinnvolle Möglichkeit der Nachverdichtung dar. Welche Aspekte beim Ausbau eines Dachstuhls besonders beachtet werden sollten, wird im Folgenden erläutert.

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Rechtliche Vorschriften

Der Dachgeschossausbau ist eine bauliche Umwandlung eines bisher ungenutzten Dachgeschosses in eine nutzbare Wohn- oder Arbeitsfläche und muss den Vorgaben der Baunutzungsverordnung (BauNVO) entsprechen. Weitere rechtliche Vorschriften enthält das Bauplanungsrecht (Bebauungsplan, Baugenehmigung), das Bauordnungsrecht (Vorgaben zur Bauweise, Brandschutz, Statik) sowie das Bürgerliche Gesetzbuch (Regelung des Nachbarrechts). Je nach Umfang des Dachausbaus müssen Regelungen zur energetischen Sanierung und zum Denkmalschutz beachtet werden. Ob für den Ausbau eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von den jeweiligen Landesbauordnungen und dem Umfang der geplanten Arbeiten ab. In einigen Bundesländern ist ein Dachausbau genehmigungsfrei, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie zum Beispiel die Einhaltung bestimmter Abstandsflächen und Grundflächen. Diese können je nach Bundesland variieren.

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Dachneigung und Raumhöhe

Der Neigungswinkel des Daches sollte mindestens 35 Grad betragen. Für eine ausreichende Stehhöhe sollte außerdem die Hälfte der Dachgeschossfläche mindestens rund 2,30 Meter hoch sein. Durch die Vergrößerung des Kniestocks kann bei einem geringen Neigungswinkel des Daches mehr Raumhöhe geschaffen werden. Bei einer Dachneigung von 50 Grad oder mehr könnte der Ausbau zweigeschossig sein. Ab einer Raumhöhe von mehr als rund 2,20 Metern (variiert je nach Bundesland) wird der ausgebaute Raum zu hundert Prozent und bei einer Raumhöhe zwischen einem und zwei Metern zu 50 Prozent als Wohnraum berechnet. Flächen unter einem Meter werden gar nicht berücksichtigt. Durch Dachgauben lässt sich der Wohnraum vergrößern, eine Dachloggia ist als Freisitz nutzbar und Dachflächenfenster sorgen für zusätzliches Tageslicht im Innenraum.

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Statik

Decken und Tragwerke werden in Deutschland nach der DIN 1055-3: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 3: Eigen- und Nutzlasten für Hochbauten berechnet. Bei Wohngebäuden gilt eine Nutz- beziehungsweise Verkehrslast durch Möbel und Menschen von mindestens 200 Kilogramm pro Quadratmeter, sowohl für Betonbauten als auch für Holzdecken. Die Nutzlast für Speicher liegt bei mindestens 100 Kilogramm pro Quadratmeter. Vor dem Ausbau sollte daher ein Statiker prüfen, ob die vorhandene Dachkonstruktion den geplanten Belastungen standhält oder Verstärkungen notwendig sind. Ebenfalls zu prüfen ist, ob das Holz durch Pilze oder Insekten befallen ist. Geschädigte Konstruktionsteile müssen behandelt oder ausgetauscht werden. Nichttragende Bauteile lassen sich generell entfernen, tragende Bauteile müssen ersetzt oder die von diesem Bauteil aufgenommenen Lasten umgeleitet werden.

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Holzarten

Für den Dachausbau werden in der Regel Konstruktionsvollholz (KVH) oder Brettschichtholz eingesetzt. Konstruktionsvollholz ist ein veredeltes Bauschnittholz mit besonderen Anforderungen an die Holzfeuchte. Brettschichtholz besteht aus mindestens drei faserparallel miteinander verklebten und getrockneten Brettern oder Brettlamellen. Der Vorteil von Brettschichtholz ist eine im Vergleich zu Vollholz bis zu 80 Prozent höhere Tragkraft bei gleicher Querschnittsgröße. Beide Werkstoffe eignen sich für den Holzrahmenbau oder Holzskelettbau und werden in Form von Balken, Pfetten, Sparren, Unterzügen, Stützen oder Rahmen im Wand-, Decken- und Dachbereich eingesetzt. Als raumabschließende Bekleidungen der Dachunterseite (gemäß DIN 276 Kosten im Bauwesen Dachbekleidungen) können belüftete oder nicht belüftete Konstruktionen eingesetzt werden; zur Auswahl stehen verschiedene Materialien wie beispielsweise Schalungen aus unterschiedlichen Holzarten, Gipskartonplatten oder Grobspan- (OSB-) bzw. Holzwolle-Leichtbauplatten.

Wärmeschutz

Bei einem schlecht oder nicht gedämmten Dach können bis zu 30 Prozent der Wärme eines Hauses entweichen. Beim Dachausbau müssen daher Maßnahmen getroffen werden, um die Einhaltung der Wärmeschutzanforderungen sicherzustellen. Die Landesbauordnungen enthalten Vorgaben hinsichtlich des Wärmeschutzes und der Energieeffizienz. Diese sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufgeführt. Zu den entsprechenden Maßnahmen gehören zum Beispiel die Ausstattung der Fenster mit Wärmeschutzverglasung sowie die Dämmung der Dachkonstruktion.

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Zur Auswahl stehen unterschiedliche Arten der Dachdämmung: Bei der Zwischensparrendämmung wird das Dämmmaterial zwischen den Sparren, bei der Auf- oder Untersparrendämmung darüber oder darunter platziert. Weil bei der Untersparrendämmung relativ viel Raum verloren geht, kommt sie in der Regel nur dann zum Einsatz, wenn der Platz zwischen den Sparren für eine Zwischensparrendämmung nicht ausreicht. Bei der Aufsparrendämmung muss das Dach ab- und wieder eingedeckt werden. Das Dämmmaterial wird auf den freigelegten Sparren angebracht. Eine Dampfbremse (Folie über dem Dämmmaterial) verhindert, dass Kondenswasser in die Dämmung eindringt. Als Dämmmaterialien können neben Mineral- oder Glaswolle auch ökologische Alternativen wie Holzfaserdämmungen oder Schafswolle eingesetzt werden. Zur Ermittlung des Dämmstoffbedarfs sind die Sparrenabstände entscheidend. Relativ unkompliziert und kostengünstig kann der Wärmeschutz des Dachs nachträglich mit einer Einblasdämmung verbessert werden, auch als Ergänzung einer bestehenden Dämmung. Einzelne Felder des Daches lassen sich für eine Einblasdämmung von innen und von außen öffnen. Bei dieser Art der Dachdämmung werden vorhandene Hohlräume in der Dachschräge zwischen den Sparren, in der obersten Geschossdecke, in dem dreieckigen Hohlraum am Fuß des Daches und im Decken-Randbereich gefüllt. Zur Verwendung eignen sich Zellulose- oder Holzfasern sowie Glas- und Steinwolleflocken.

Brandschutz und Rettungswege

Die Landesbauordnungen enthalten Vorschriften über den Brandschutz und die Rettungswege in Gebäuden. In den Vorschriften bezüglich des Brandschutzes unterscheiden sich die einzelnen Bundesländer, entscheidend hierbei ist auch die Einordnung in Gebäudeklassen. Die Gestaltung von Fluchtwegen, die Anzahl der erforderlichen Notausgänge und die Beleuchtung dieser Wege sind grundsätzlich zu beachten.

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