Gefälledämmung
Um ein sicheres Ableiten von Niederschlag zu gewährleisten, sind Flachdächer in der Regel mit einem Gefälle zwischen 1 und 5 % auszubilden. In den Flachdachrichtlinien für die Unterlage der Abdichtung wird ein Mindestgefälle von 2 % in der Fläche empfohlen. Dieses Gefälle lässt sich konstruktiv, durch Estrich oder durch druckfeste und speziell zugeschnittene Dämmplatten herstellen, die sogenannte Gefälledämmung.
Bei Gefälledämmschichten müssen Dachneigungen, Gefälleverlauf und Dämmschichtdicke so geplant werden, dass im Bereich des tiefsten Punktes (Regenablauf) der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden, Tab. 1 nicht unterschritten wird. Die Anfangsdicke sollte 80 mm betragen. Bei größeren Dämmstoffdicken sollte die Dämmschicht zweilagig ausgeführt werden.
Je nach Nutzung empfehlen sich unterschiedliche Dämmstoffe: Sollen sie begehbar und nichtbrennbar sein, werden meist druckbelastbarer Polyurethan-Hartschaum (PUR), Mineralwolle oder Expandierter Polystyrol-Hartschaum (EPS) verwendet. Bei einem Gründachsystemaufbau haben sich Dränelemente aus EPS bewährt. Bei Umkehrdächern (UK-Dächer) ist die Wärmedämmschicht im direkten Feuchtekontakt, weshalb hier oft Extrudierter Polystyrol-Hartschaum (XPS) zum Einsatz kommt.
Das Gefälle bzw. die Dachneigung unterschiedlicher Bereiche wird in einem Entwässerungsplan festgelegt. In begründeten Fällen kann ein Flachdach ohne Gefälle ausgebildet werden. Dann gelten besondere Anforderungen an den Dachaufbau, die Abdichtung und Entwässerung.
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